Tumblelog by Soup.io
  • piratenbayern
  • spa33
  • rxl
  • Wasserglasmaedchen
  • insideX
  • bascht
  • annalist
  • antischokke
Newer posts are loading.
You are at the newest post.
Click here to check if anything new just came in.

August 01 2010

Wasserglasmaedchen
11:17
0696_8ca8_500

July 31 2010

antischokke
22:05
Projection on Buildings on Vimeo
insideX
16:54
antischokke
16:20
Wasserglasmaedchen
12:28
Mein Kopf speichert die Eindrücke gerade abwechselnd mit folgenden Dateiendungen: .omg, .fail und .wtf
hoch21
Wasserglasmaedchen
12:12
</singleleben>
hoch21
Wasserglasmaedchen
11:30
Wasserglasmaedchen
11:29
0923_5a64_500
Reposted fromSwyen Swyen viaschwarzematerie schwarzematerie
Wasserglasmaedchen
11:28
Reposted fromSixtus Sixtus
Wasserglasmaedchen
11:28
2193_4618
Reposted fromSayid Sayid viabananaapple bananaapple
Wasserglasmaedchen
11:25
0753_797c
Reposted fromiforgot iforgot viaForeverFailure ForeverFailure
Wasserglasmaedchen
11:25
Wasserglasmaedchen
11:24
antischokke
11:04
antischokke
08:14
insideX
07:59

Keine Menschen zweiter Klasse

Menschen zweiter Klasse gibt es nicht. Darf es nicht geben. Auch wenn manche es gerne anders hätten – vor allem, wenn es um verurteilte Straftäter geht. Solche Leute sitzen auch in verantwortlicher Stelle. In Strafvollstreckungskammern an den Landgerichten. Aber auch weiter oben, in den Senaten der Oberlandesgerichte. Das Bundesverfassungsgericht hatte, wie so oft in der Vergangenheit, mal wieder Gelegenheit, diesen Juristen die Bedeutung der Menschenwürde im Rechtsstaat vor Augen zu führen. Die Ansage lautet so:

Die von Art. 1 Abs. 1 GG geforderte Achtung der Würde, die jedem Menschen unabhängig von seiner gesellschaftlichen Stellung, seinen Verdiensten oder der Schuld, die er auf sich geladen hat, allein aufgrund seines Personseins zukommt, verbietet es grundsätzlich, Gefangene grob unhygienischen und widerlichen Haftraumbedingungen auszusetzen.

Die Richter mussten sich mit der Verfassungsbeschwerde eines Gefangenen beschäftigen, der mehrmals längere Zeit in Transporträumen untergebracht war, die voll mit menschenverachtenden, teilweise sogar strafbaren Schmierereien waren; die Wände waren kotverschmiert und mit Urin vollgesogen.

Das Bundesverfassungsgericht stellt ausdrücklich klar, Häftlinge müssten sich, so wörtlich, weder “physischem noch verbalem Kot” aussetzen lassen. Ob die Situation, was naheliegt, von anderen Häftlingen verursacht sein, spiele keine Rolle. Natürlich sei im Strafvollzug kein perfekter Schutz vor Widerwärtigkeiten zu erreichen. Die Justiz müsse jedoch alle ihr zumutbaren Möglichkeiten ausschöpfen, um solche Zustände zu verhindern.

Im vorliegenden Fall hatte das Verfassungsgericht offenbar wenig Zweifel, dass sich der desaströse Zustand der Transporträume aus einer langjährigen Untätigkeit der Behörden ergab.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15. Juli 2010, 2 BvR 1023/08

Tags: Allgemein

July 30 2010

insideX
17:38
Wasserglasmaedchen
16:23
Ich könnte den ganzen Tag heulen, aber lachen macht einfach so viel mehr Spaß!
muserine
Reposted byForeverFailurehappilyeverafter
antischokke
16:21
Older posts are this way If this message doesn't go away, click anywhere on the page to continue loading posts.
Could not load more posts
Maybe Soup is currently being updated? I'll try again automatically in a few seconds...
Just a second, loading more posts...
You've reached the end.