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July 30 2010

Wasserglasmaedchen
15:27
Schlimm an der Post in #Lindenau ist nicht die lange Schlange. Schlimm ist: hier gibt es nur Edge.
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14:30
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09:42

Kachelmanns Richter und sein Interview

Dem Vorsitzenden Richter im Fall Kachelmann sind Fragen gestellt worden. Zu Recht. Er soll den Vater des mutmaßlichen Opfers kennen. Fest steht wohl, dass beide Personen Funktionen in Sportvereinen der Region haben, zwischen denen es dokumentierte Berührungspunkte gab. Es soll der Vater des mutmaßlichen Opfers gewesen sein, der seiner Tochter riet, zur Polizei zu gehen.

Gegenüber der Basler Zeitung wollte sich der Vater übrigens nicht äußern. Als er am Telefon gefragt wurde, ob er den Richter kennt, legte er auf.

Nicht so der Vorsitzende Richter Michael Seidling, der über Kachelmann urteilen soll. Ihm sind ebenfalls Fragen gestellt worden. Hierauf antwortete er. Wenn man der Basler Zeitung glauben darf, sagte Michael Seidling auf Nachfrage:

Ich kenne weder den Vater noch das Opfer. Es gibt keine Nähe zwischen uns.

Lassen wir mal die Frage nach der Bekanntschaft offen. Ob und was da gelaufen ist, wird sicher noch geklärt. Schauen wir uns nur die Äußerung des Richters als solche an. Zunächst ist zu fragen, wieso sich ein Vorsitzender Richter gegenüber der Presse für etwas rechtfertigt, was offenbar noch gar nicht Gegenstand des Verfahrens ist. Kachelmann hat (noch) keinen Befangenheitsantrag gestellt.

Vorauseilende Rechtfertigung gegenüber der Presse ist einem Richter nicht verboten. Ein gutes Bild liefert der Vorsitzende damit aber nicht. Denn er zeigt Dünnhäutigkeit und tut das, woran gerade einem Gericht nicht gelegen sein kann und was zum Beispiel Verteidigern gern, gerade von Richtern, vorgeworfen wird – die Presse zu instrumentalisieren.

Etwas anderes ist aber noch viel mehr zu beanstanden als die Äußerung selbst. Michael Seidling spricht vom “Opfer”. Ob und inwieweit diese Formulierung zutrifft, ist jedoch erst im Verfahren zu klären, das der Jurist leiten soll. Die auch in Mannheim geltende Unschuldsvermutung für den Angeklagten gebietet nicht nur Zurückhaltung gegenüber der Presse, sondern auch Fairness bei eventuellen Äußerungen.

So heißt es in Ziffer 23 der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren:

Diese Unterrichtung (der Presse) darf weder den Untersuchungszweck gefährden noch dem Ergebnis der Hauptverhandlung vorgreifen; der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren darf nicht beeinträchtigt werden.

Diese Richtlinien gelten direkt nur für Staatsanwälte. Richter sind, da unabhängig, hieran zwar nicht unmittelbar gebunden. Trotzdem sind die Richtlinien ein Maßstab, an dem auch Richter ihr Verhalten messen lassen müssen.

Das bedeutet also auch für Herrn Seidling: Es steht ihm nicht zu, die Rollen vorher fest zu verteilen. Und Wertungen hat er zu unterlassen, zumal vor Beginn der Hauptverhandlung. Von einem Opfer zu sprechen, setzt aber einen Täter voraus. Natürlich kann man sagen, dass der ständige Präfix “mutmaßlich” umständlich und ermüdend ist. Das Weglassen kann aber verräterisch sein, wenn hier der zuständige Richter spricht. Zumindest kann es einen verhängnisvollen Eindruck erwecken.

Von einem “Opfer” zu sprechen, obwohl die mutmaßliche Tat erst aufgeklärt werden muss, ist demnach ein starkes Stück. Vor allem wenn so eine Formulierung aus dem Mund desjenigen kommt, von dem am allerersten verlangt werden muss, sich der Sache unbefangen und vor allem ergebnisoffen anzunehmen. Der Umstand, dass die Äußerung im Rahmen einer momentan unnötigen Selbstrechtfertigung erfolgt, macht alles nicht besser.

Könnte Richter Michael Seidling sich schon durch diese Äußerung als für das Verfahren nicht mehr tragbar erwiesen haben? Es ist hierfür nicht erforderlich, dass der Richter tatsächlich befangen ist. Vielmehr genügt die “Besorgnis” der Befangenheit, damit ein Richter auf Antrag des Angeklagten abgelöst werden muss. Diese Besorgnis ist gegeben, wenn das Verhalten des Richters einem verständigen Angeklagten den Eindruck vermitteln kann, dass sich der Richter von sachfremden Interessen leiten lässt oder voreingenommen ist.

Wenn man das abwägt, könnte es für Michael Seidling eng werden. Sehr eng.

Tags: Allgemein

July 29 2010

insideX
16:24
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14:41

Soforthilfe für Loveparade-Opfer

Die Stadt Duisburg hüllt sich seit Tagen in Schweigen, was die Verantwortlichkeit für das Loveparade-Desaster angeht. Der amtierende Oberbürgermeister Sauerland klebt an seinem Sessel und windet sich auf unsäglich Weise (Interview von heute). Lediglich zur geplanten Trauerfeier ist etwas von zu hören. Aber kein Wort dazu, ob und wie man den Opfern zu helfen gedenkt – und wann damit zu rechnen ist.

Positiver in dieser Hinsicht verhält sich Loveparade-Veranstalter Rainer Schaller. Er hat eine Soforthilfe von einer Million Euro zur Verfügung gestellt. Das Geld stammt aus seinem Privatvermögen und von der Axa, bei der die Loveparade versichert war.

Die Gelder sollen unbürokratisch ausgezahlt werden.

Pressemitteilung der Axa mit Hinweisen, wie die Soforthilfe angefordert werden kann:

Der AXA Konzern, Köln, und Rainer Schaller haben eine Soforthilfe für die Opfer der Loveparade und deren Angehörige eingerichtet. Zur Verfügung steht 1 Million Euro, die überwiegend der Versicherer, aber auch Rainer Schaller aus seinem Privatvermögen gemeinsam bereitstellen. Das Geld soll verwendet werden, um Betroffenen, die durch die tragischen Ereignisse am vergangenen Samstag in finanzielle Not geraten sind, sofort helfen zu können.

„Wir arbeiten bereits seit Montag mit Hochdruck an einer solchen Lösung“, erklärt Ingo Koch, Pressesprecher des AXA Konzerns. Auch wenn erste Gespräche mit der Stadt Duisburg in dieser Woche noch zu keinem konkreten Ergebnis geführt haben, hofft AXA weiterhin, andere Beteiligte wie die Stadt Duisburg oder auch das Land Nordrhein-Westfalen noch einbinden zu können. „Oberstes Ziel war für uns von Anfang an, unabhängig von dem Ausgang der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen schnell zu helfen, wo Hilfe nötig ist.“

Die Einrichtung der Soforthilfe durch AXA ist dabei nicht als rechtliches Schuldanerkenntnis zu verstehen und bedeutet in keiner Weise, den Ermittlungen vorzugreifen. Vielmehr geht es AXA und Rainer Schaller darum, im Interesse der Betroffenen nun tatsächlich Verantwortung wahrzunehmen – vollkommen unabhängig von der Klärung der Haftungsfrage. Aus diesem Grunde behält sich der Versicherer auch vor, nach Klärung der Haftung für geleistete Zahlungen später andere Verantwortliche in Regress zu nehmen. „Das bedeutet nicht, dass Betroffene dann das Geld zurückzahlen müssen. Wir werden einmal gezahlte Beträge nicht zurückfordern“, betont Koch. Lediglich werden die Vorleistungen später auf mögliche Schadenzahlungen angerechnet.

Betroffene, die sich durch die tragischen Ereignisse bei der Loveparade in einer akuten finanziellen Notlage befinden, sollten möglichst schnell ihren Schaden unter Angabe entstehender oder bereits entstandener Kosten und mit einer Begründung schriftlich bei AXA anmelden, die die zentrale Abwicklung übernommen hat. Jeder Fall wird individuell geprüft. „Wir bitten alle Betroffenen, sich nur dann zu melden, wenn sie sich tatsächlich in einer finanziellen Notsituation befinden“, so Friedhelm Martin, Leiter des Bereiches Schaden bei AXA. „Das Geld soll dort ankommen, wo es jetzt am dringendsten gebraucht wird. Hierbei denken wir in erster Linie an die Hinterbliebenen der Verstorbenen.“ Für alle anderen Betroffenen bemüht sich der Versicherer weiterhin um schnellstmögliche Klärung der Haftungsfrage, um zeitnah Lösungen zu schaffen.

AXA Versicherung AG

Hauptverwaltung

Bereich Haftpflicht-Schaden

Stichwort „Soforthilfe Loveparade“

51171 Köln

Erforderliche Angaben: Name und Geburtsdatum des Opfers, Name, Anschrift und Telefonnummer des Absenders, Begründung und Informationen zur finanziellen Notsituation, Angabe der entstehenden oder entstandenen Kosten, Bankverbindung.

(Pressemitteilung zitiert aus dem Finblog)

Tags: Allgemein
antischokke
14:41
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12:36

Rechtsberatung on air

Vorhin habe ich einer Sendergruppe aus den neuen Bundesländern eine Einschätzung zum Fall Kachelmann gegeben. In letzter Zeit ruft die Redaktion öfters an. Was mich freut. Vor dem Interview, beim Einpegeln der Stimme, sagte der Redakteur:

Nicht dass Sie uns bald mal eine saftige Sammelrechnung schicken.

Ein Scherz? Na ja, ein halber. Der Journalist erzählte, dass er vor längerer Zeit mal einen Anwalt in München um ein Interview gebeten hat. Der Jurist gab sein Statement bereitwillig ab. Es wurde auch gesendet.

Vier Wochen später flatterte die Rechnung auf den Tisch. Ein paar hundert Euro wollte der Anwalt – für “juristische Beratung”. Vielleicht war es ihm egal, aber auf der Liste potenzieller Gesprächspartner und “Experten”, die jede Redaktion führt, hat er sich wohl nicht gehalten.

Tags: Allgemein
Wasserglasmaedchen
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09:36

Kachelmann ist ein freier Mann

Der dritte Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat mit Beschluss vom heutigen Tage der Haftbeschwerde des Meteorologen Jörg Kachelmann stattgegeben und seine umgehende Freilassung aus der Justizvollzugsanstalt Mannheim angeordnet.

Das Gericht sieht bereits keinen dringenden Tatverdacht. Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass der Angeklagte die Tat bestreitet und die Nebenklägerin als einzige Belastungszeugin zur Verfügung stehe. Damit liege die Fallkonstellation „Aussage gegen Aussage“ vor. Die Nebenklägerin, bei der Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden könnten, habe zudem bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zu Teilen der Vorgeschichte und des für die Beurteilung des Kerngeschehens (dem Vergewaltigungsvorwurf) bedeutsamen Randgeschehens zunächst unzutreffende Angaben gemacht.

Hinsichtlich der Verletzungen der Nebenklägerin könne derzeit aufgrund der bisher durchgeführten Untersuchungen und Begutachtungen neben einer Fremdbeibringung auch eine Selbstbeibringung nicht ausgeschlossen werden.

Im Hinblick auf den aktuell nicht mehr bestehenden dringenden Tatverdacht könne ferner dahinstehen, ob in der Person des Angeklagten derzeit noch der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO) gegeben sei.

Aufgrund der zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen für die Untersuchungshaft hat der 3. Strafsenat den Haftbefehl aufgehoben und die Freilassung des Angeklagten angeordnet.

Kachelmann war am 20. März verhaftet worden. Er saß somit über vier Monate in Untersuchungshaft.

(Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 29. Juli 2010, 3 Ws 225/10)

Tags: Allgemein
spa33
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July 28 2010

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21:42

Krieg den Topfdeckeln

Das Verwaltungsgericht Berlin hat der dortigen Polizei gerade erst den Spaß verdorben. Friedliche Demonstrationen, so das Urteil, dürfen nicht per Video überwacht werden. Jetzt stellt sich die Frage, wie man die ganzen Filmtrupps künftig sinnvoll beschäftigt. Macht ein Gericht sich hierüber eigentlich keine Gedanken?

Demnach überrascht es nicht, dass der Berliner Innensenator angesäuert reagiert. Er teile die Rechtsauffassung des Gerichts nicht, lässt er verbreiten. Man kann die hängenden Mundwinkel förmlich vor sich sehen. Wenn das Urteil Bestand hat und sich seine Rechtsauffassung somit als falsch erweist, will der Senator das – natürlich – auch nicht akzeptieren. Er wird dann nicht seine Rechtsauffassung ändern, sondern das Gesetz. So lässt sich weiter “Gefahrenabwehr” gegenüber friedlichen Demonstranten betreiben, die nichts weiter machen als ihr Grundrecht auszuüben. Und zwar mindestens so lange, bis ihn ein Verfassungsgericht bremst. Also noch Jahre.

In diesem Kontext flashte dann heute nachmittag eine Meldung durch meinen Reader. Ich habe nicht auf die Quelle geschaut, dachte aber, die Titanic oder ein Satireblog bastelt sich ein schales Follow up aus der Berliner Geschichte. Die Hannoveraner Polizei, so war zu lesen, möchte Demonstranten Trillerpfeifen, Trommeln und Megafone verbieten. Weil die Polizisten auf Demos den Lärm nicht vertragen. Das Wort Arbeitsschutz wurde im Text hervorgehoben. Ich habe achtlos weiter geklickt.

Kleines Problem, insbesondere für Menschen, die von Satire leben und deren Geschichten vom wahren Leben qualitativ immer wieder überholt werden – die Meldung stimmt. Jedenfalls steht sie in der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen Zeitung und wird überdies von ddp verbreitet. Die Polizei in Hannover möchte demnach für eine Demo am 7. August tatsächlich Auflagen erlassen, weil sie “ohrenbetäubenden Lärm” erwartet.

Bei einem ähnlichen Protestzug, so lautet die Klage, hätten Teilnehmer “mit Trommeln, Trillerpfeifen und Topfdeckeln” Krach gemacht. Man stelle sich das mal vor! Anlass dieses bösen Tuns war auch noch ein umstrittenes Adventskonzert, bei dem eine Kapelle der Bundeswehr vermutlich ebenfalls Geräusche emittierte. Ein Verbot von Bundeswehrkapellen wird aber wohl aktuell dennoch nicht diskutiert.

Dieser Schritt war natürlich längst überfällig. Immerhin ist seit Jahren bekannt, dass immer wieder Polizeibeamte dienstunfähig werden, weil sie bei Demonstrationen Lärm ertragen müssen. Laut Studien, von denen dummerweise noch keine einzige online Erwähnung gefunden hat, ist Demonstrationslärm viiiiiiiiiiiel gefährlicher als der Krach an belebten Kreuzungen, auf Großbaustellen und am Flughafen, bei Einsätzen in Fußballstadien und wenn Marius Müller Westernhagen die AWD-Arena rockt.

Praktischerweise schließt sich hier auch der Kreis. Die künftig unbeschäftigten Videotrupps werden umgeschult und ins SEK Phono überführt. Der Aufwand dürfte sich in Grenzen halten. Ein paar Säckchen zum hygienischen Konfiszieren der Lärmwaffen sind überdies schnell angeschafft.

Man wundert sich angesichts dessen geradezu, dass bislang noch nicht einmal die Polizeigewerkschaften dieses brandheiße Thema aufgegriffen haben. Diese Organisationen sind doch normalerweise an vorderster Front, wenn es darum geht, alle jene ihrer Schäflein nachträglich zu schützen, welche als junge Menschen die Stellenausschreibung nicht richtig lasen und dachten, die Entscheidung für den Polizeiberuf ist eine Garantie auf lebenslanges Sesselpupsen hinter dem Schreibtisch in einem überdimensionierten Verkehrskommissariat.

Insgesamt also ein wichtiger, richtiger und vor allem überfälliger Schritt. Immerhin steht ja nirgends geschrieben, dass Demonstrationsfreiheit auch das Recht beinhaltet, laut und unbequem zu sein, damit die Öffentlichkeit auch auf das Anliegen der Demonstranten aufmerksam wird. Oder will ernsthaft jemand ernsthaft behaupten, Krach könne ein legitimes Mittel des demokratischen Diskurses sein?

Na ja, eigentlich steht das schon geschrieben. In Gerichtsurteilen und juristischen Kommentaren zum Thema. Vielleicht sollte man es den Verantwortlichen mit dem Megafon vorlesen. Aber dann bitte schnell, so lange es noch geht. Draußen darf es dabei aber auch nicht zu heiß oder zu kalt sein. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Feinstaubbelastung nicht über dem langjährigen Durchschnitt des Ostallgäus liegt. In solchen Fällen, so ist zu hören, sollten Demonstrationen nämlich aus Gründen des Schutzes vor Arbeit ebenfalls komplett verboten werden.

Ein zu diesen Fragen bereits in Auftrag gegebenes Gutachten soll sogar früher vorliegen als geplant. Der Autor, ein gewisser Prof. Schreckenberger, hat kurzfristig Kapazitäten frei.

Tags: Allgemein
antischokke
19:59
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